Unsere Kanzlei besteht seit April 1982. Nach ihrer Eröffnung durch Herrn Rechtsanwalt
Friedrich W. Utz hat sie sich innerhalb kürzester Zeit als eine der bekanntesten Kanzleien im Umkreis von Ravensburg für die Vertretung von Vermietern und Wohnungseigentümern etabliert. Hierzu trug die Funktion von Herrn RA F. W. Utz zunächst als Geschäftsführer und dann als Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Ravensburg wesentlich bei.
Nach wie vor richtet sich das Hauptaugenmerk der Kanzlei auf die Vertretung von Eigentümern in Miet- und Wohnungseigentums- und auch Erbrechtsangelegenheiten.
Mit dem Eintritt von Herrn Rechtsanwalt Rainer C. Utz im Jahre 2004 in die Kanzlei hatte sich das Leistungsspektrum um die Fachgebiete gewerblicher Rechtsschutz,
Wettbewerbsrecht, Medienrecht und Internetrecht erweitert. Herr RA Rainer C. Utz hat mit Wirkung zum 31.07.2010 die Kanzlei verlassen und arbeitet nun in einer auf
gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei in der näheren Umgebung.
Selbstverständlich übernehmen wir sehr gerne nach Absprache auch in anderen
Bereichen des Zivilrechts Ihre gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.